AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der ABARUT VET Germany GmbH 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ABARUT VET Germany GmbH (im Folgenden als ABARUT  genannt) 

I. Allgemeines 

Alle Leistungen (einschließlich Lieferungen, Angebote und Serviceangebote) (nachfolgend allgemein  „Leistungen“) der ABARUT GmbH & Co. KG (nachfolgend „ABARUT“) liegen diese allgemeinen  Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) zugrunde. Diese sind Bestandteil aller  Verträge, die ABARUT mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) über die angebotenen  Leistungen abschließt. Von diesen AGB ganz oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt  ABARUT nicht an, es sei denn, ABARUT hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB  gelten auch dann ausschließlich, wenn ABARUT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender  Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. 

Diese AGB haben ebenfalls Geltung für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn  diese nicht noch einmal ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden. 

Die Vereinbarungen zwischen ABARUT und dem Kunden beanspruchen im Falle widersprüchlicher  oder lückenhafter Regelungen Geltung in der folgenden Reihenfolge – sofern einschlägig:  Individualvertrag, diese AGB, gesetzliche Regelungen. Mündliche Nebenabreden der  Vertragsparteien bestehen nicht. 

II. Angebot, Vertragsschluss zu Leistungen 

Die Angebote von ABARUT sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn  ABARUT die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung schriftlich annimmt oder die Bestellung  ausführt. 

An Abbildungen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Katalogen und sonstigen Unterlagen, auch  elektronischer Form, behält sich ABARUT sämtliche Eigentums-, Urheber- und gewerblichen  Schutzrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“  bezeichnet sind. 

III. Leistungen und ihre Fristen 

Lieferungen erfolgen ab Werk (nach Incoterms® 2010). 

ABARUT ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dies ist vom Kunden nicht gewünscht. Liefertermine gelten nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH 

Der Beginn der Lieferfristen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen  ABARUT und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt  hat. 

Eine Lieferfrist ist gewahrt, wenn die Ware von ABARUT zum vereinbarten Termin als versandbereit  gemeldet wurde. Der Kunde hat ABARUT im Falle des Verzugs der Leistung schriftlich eine  angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. 

Verzögert sich die Leistung durch von ABARUT nicht zu vertretende Umstände, verlängert sich die  Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Dies gilt insbesondere für von ABARUT oder seinen  Lieferanten nicht zu vertretende Betriebsstörungen, insbesondere durch Streik, Aussperrung,  unverschuldete behördliche Eingriffe sowie weitere Fälle höherer Gewalt. Verzögert sich ein  verbindlicher Liefertermin durch eine solche Störung um mehr als drei Monate und ist nicht  absehbar, dass die Störung bis zum Ablauf weiterer vier Wochen endet, sind beide Parteien  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so ist ABARUT berechtigt, für die Dauer des Verzuges  Ersatz für etwaige Mehraufwendungen, einschließlich der üblichen Lagerkosten zu verlangen. Das  Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum; der Lagerschein ersetzt die  Versanddokumente. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Abnahme ist ABARUT berechtigt,  anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 

IV. Preise 

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk, ausschließlich  Fracht, Verpackung, Zwischenlagerung, Versicherung, Zoll, Gebühren und sonstiger öffentlicher  Abgaben. 

Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, die jeweils gesondert  ausgewiesen ist. 

V. Zahlungen 

Die Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne jeden Abzug nur direkt an ABARUT zu leisten. Ein Skontoabzug ist nur nach Maßgabe der einschlägigen Angaben auf der Rechnung  zulässig. 

Zahlungsrückstände sind ungeachtet eines Verschuldens des Kunden nach Ablauf der Zahlungsfrist  mit den gesetzlichen Verzugszinsen, sofern keine einzelvertragliche Regelungen bestehen, zu  verzinsen. Sofern weitere Mahnungen erforderlich sind, werden diese mit 5,00 EUR pro Mahnung  berechnet. 

Wechsel (auch Kundenwechsel), Schecks und Zessionen werden nur erfüllungshalber angenommen  und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont, Wechselspesen u.ä. Abgaben sind vom  Kunden auf Anforderung unverzüglich zu erstatten.

Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH 

Gegen die Forderungen von ABARUT darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig  festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines  Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts. Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln sind  unter den vorstehenden Voraussetzungen nur in einem angemessenen Verhältnis zu dem  aufgetretenen Mangel zulässig. 

ABARUT behält sich vor, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des Rechnungswertes zu verlangen. 

VI. Gefahrübergang, Versand 

Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung ab Werk  oder im Falle der Abholung durch den Kunden mit deren Bereitstellung auf diesen über. 

Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden, so geht bereits vom Tage der  Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über. 

Falls der Kunde nicht besondere Versandanforderungen rechtzeitig im Voraus gegenüber ABARUT benannt hat, ist ABARUT berechtigt, den Versand der Ware auf dem nach eigenem pflichtgemäßem  Ermessen besten Wege zu bewirken. 

Alle Versandkosten trägt der Kunde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

VII. Eigentumsvorbehalt 

Bis zur Erfüllung aller ABARUT zustehenden Ansprüche bleibt die Ware Eigentum von ABARUT. 

Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde gegenüber  ABARUT verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu verwahren, auf eigene  Kosten in standzuhalten und zu reparieren, sowie in angemessenem Umfang auf eigene Kosten  gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu  versichern und dieses auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den  Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an ABARUT ab. ABARUT nimmt die Abtretung hiermit an. 

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der  Kunde ABARUT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 

Für Kunden als Wiederverkäufer gilt zusätzlich folgendes: 

  1. a) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges zu  veräußern, wenn er sich das Eigentum an der Vorbehaltsware gegenüber seinen Abnehmern gemäß  dieser Ziffer VII vorbehält. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung besteht nicht, wenn und soweit  zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der  Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen  Belastungen ist der Kunde nicht berechtigt. 
  2. b) Der Kunde tritt bereits jetzt alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware  ergebenden Forderungen aus dem von ihm mit seinen Kunden vereinbarten Eigentumsvorbehalt an 

Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH 

ABARUT ab zur Sicherung aller, auch künftiger, Forderungen von ABARUT aus der  Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware verarbeitet  wurde oder an mehrere Abnehmer des Kunden weiterveräußert wurde. ABARUT nimmt diese  Abtretung an. 

  1. c) Der Kunde ist auch nach dieser Abtretung berechtigt, die Forderungen aus einem Weiterverkauf  selbst einzuziehen. Die Befugnis von ABARUT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon  unberührt. ABARUT verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde  seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, ABARUT die Einziehungsbefugnis nicht widerrufen hat, und kein Antrag auf Eröffnung eines  Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden vorliegt. Auf Verlangen von ABARUT hat der  Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, an wen er die Ware veräußert hat, welche Forderungen  ihm aus der Veräußerung entstehen und er hat alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen  sowie die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. 
  2. d) ABARUT verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die ABARUT zustehenden Sicherheiten nach  eigener Auswahl sofort in dem Umfang freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Ansprüche  nicht nur vorübergehend um mehr als 10% übersteigt. 

VIII. Warenrücknahme (außerhalb Gewährleistung) 

Einer Rücknahme der Ware muss ABARUT ausdrücklich schriftlich zustimmen. Der bei  Warenrücknahme zu vergütende Wert bemisst sich anhand des Alters, der Beschaffenheit und der  Wiederverkaufsfähigkeit der Ware. 

Ware die bereits am Patienten angewendet wurde, wird nur nach den aktuell geltenden  Anforderungen der Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten sowie den  Herstellerangaben gereinigten, desinfizierten und sterilisierten Zustand angenommen.  

Von der Rücknahme sind Sonderanfertigungen, die ausdrücklich bestellt wurden oder die nicht im  Standardsortiment von ABARUT sind, grundsätzlich ausgeschlossen. 

Der Kunde trägt das Risiko und die Kosten für den Transport der zurückgenommenen Ware. 

IX. Transportversicherung / Rücknahme der Verpackung 

Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden versichert ABARUT die Sendung gegen  Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken. Die  Kosten dafür trägt der Kunde. 

Soweit ABARUT nach den Bestimmungen der Verpackungsordnung verpflichtet ist, Verpackungen  zurückzunehmen, wird er sie auf seine Kosten bei dem Kunden abholen. Über die Einzelheiten  verständigen sich die Parteien gesondert.

Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH 

X. Gewährleistungsrechte bei Sachmängeln 

Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen. Eine insgesamt oder  in Teilen fehlerhafte Leistung hat der Kunde ABARUT unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich  anzuzeigen, ansonsten gilt die Leistung als genehmigt. Bei Leistungen beträgt die Anzeigefrist für  Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren,  längstens 14 Tage nach Eintreffen der Ware. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer  Entdeckung anzuzeigen.  

Soweit ein von ABARUT zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt und fristgerecht gerügt wurde,  wird ABARUT diesen Mangel nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist unentgeltlich  nachbessern oder neuliefern („Nacherfüllung“). 

Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig erfolglos fehl oder verweigert ABARUT die Nacherfüllung,  so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung  (entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen. 

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt vierundzwanzig Monate ab Gefahrübergang. 

XI. Haftung 

Die Haftung von ABARUT auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, ist nach Maßgabe dieser  Ziffer XI eingeschränkt. 

ABARUT haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Verletzung  vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung von ABARUT zur  rechtzeitigen Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Leistung. Im Übrigen haftet ABARUT nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. 

Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist stets ausgeschlossen. 

Die Einschränkungen der Ziffer XI gelten nicht für die Haftung von ABARUT wegen vorsätzlichen  Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,  wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem  Produkthaftungsgesetz. 

Für Schadensersatzansprüche gegen ABARUT beträgt die Verjährungsfrist vierundzwanzig Monate ab  Gefahrübergang der Lieferung oder Beendigung der Leistungserbringung. 

XII. Geheimhaltung 

Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit der Leistung bekannt gewordenen oder  bekannt werdenden geschäftlichen betrieblichen und technischen Angelegenheiten von ABARUT geheim zu halten, auch über die Dauer des Vertrages hinaus. 

Die Geheimhaltungspflicht endet, wenn die Informationen öffentlich bekannt werden, ohne dass dies  auf einer Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung beruht.

Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH 

XIII. Exportkontrolle 

Die Erfüllung der Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass diesen keine Hindernisse aufgrund von  nationalen oder internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen  gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 

Verzögerungen infolge von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und  Lieferzeiten insoweit außer Kraft. 

Ist ABARUT eine Vertragserfüllung aufgrund nicht erteilter Genehmigungen nicht möglich, gilt der  Vertrag bezüglich der betroffenen Waren als von Anfang an nicht wirksam vereinbart. Schadens oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden entstehen daraus nicht. 

Die Beschaffung einer etwa erforderlichen Einfuhrgenehmigung obliegt dem Kunden. 

XIV. Schlussbestimmungen 

Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die im Zusammenhang mit der  Geschäftsverbindung erhaltenen Kundendaten von ABARUT zum Zwecke der Datenverarbeitung  gespeichert und die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. zur  Bonitätsprüfung, an Versicherungen, für Meldungen nach dem MPG) übermittelt werden. 

Ansprüche des Kunden können nur mit der schriftlichen Zustimmung von ABARUT abgetreten  werden. 

ABARUT erklärt hiermit, die gesetzlichen Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzuhalten. 

Der Kunde ist verpflichtet, die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en), insbesondere  auch Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), soweit anwendbar, einzuhalten. Insbesondere  wird er sich an den Richtlinien und Empfehlungen des Global Compacts der Vereinten Nationen  ausrichten. 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem  Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – Ettlingen. 

Es gilt für die Beziehung zwischen ABARUT und dem Kunden ausschließlich das Recht der  Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des UN Kaufrechts (CISG). 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt oder  beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise.  Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame  Ersatzregelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der Bedingungen am nächsten  kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke. 

Stand: 14.01.2019 

ABARUT VET Germany GmbH • Pforzheimer Straße 132 • 76275 Ettlingen, Germany

Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH 

Antworten