AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ABARUT VET Germany GmbH
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ABARUT VET Germany GmbH (im Folgenden als ABARUT genannt)
I. Allgemeines
Alle Leistungen (einschließlich Lieferungen, Angebote und Serviceangebote) (nachfolgend allgemein „Leistungen“) der ABARUT GmbH & Co. KG (nachfolgend „ABARUT“) liegen diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „AGB“) zugrunde. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die ABARUT mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Kunden“) über die angebotenen Leistungen abschließt. Von diesen AGB ganz oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt ABARUT nicht an, es sei denn, ABARUT hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn ABARUT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
Diese AGB haben ebenfalls Geltung für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.
Die Vereinbarungen zwischen ABARUT und dem Kunden beanspruchen im Falle widersprüchlicher oder lückenhafter Regelungen Geltung in der folgenden Reihenfolge – sofern einschlägig: Individualvertrag, diese AGB, gesetzliche Regelungen. Mündliche Nebenabreden der Vertragsparteien bestehen nicht.
II. Angebot, Vertragsschluss zu Leistungen
Die Angebote von ABARUT sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn ABARUT die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung schriftlich annimmt oder die Bestellung ausführt.
An Abbildungen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Katalogen und sonstigen Unterlagen, auch elektronischer Form, behält sich ABARUT sämtliche Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte vor. Dies gilt insbesondere auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind.
III. Leistungen und ihre Fristen
Lieferungen erfolgen ab Werk (nach Incoterms® 2010).
ABARUT ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, dies ist vom Kunden nicht gewünscht. Liefertermine gelten nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.
Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH
Der Beginn der Lieferfristen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen ABARUT und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat.
Eine Lieferfrist ist gewahrt, wenn die Ware von ABARUT zum vereinbarten Termin als versandbereit gemeldet wurde. Der Kunde hat ABARUT im Falle des Verzugs der Leistung schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen.
Verzögert sich die Leistung durch von ABARUT nicht zu vertretende Umstände, verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Dies gilt insbesondere für von ABARUT oder seinen Lieferanten nicht zu vertretende Betriebsstörungen, insbesondere durch Streik, Aussperrung, unverschuldete behördliche Eingriffe sowie weitere Fälle höherer Gewalt. Verzögert sich ein verbindlicher Liefertermin durch eine solche Störung um mehr als drei Monate und ist nicht absehbar, dass die Störung bis zum Ablauf weiterer vier Wochen endet, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, so ist ABARUT berechtigt, für die Dauer des Verzuges Ersatz für etwaige Mehraufwendungen, einschließlich der üblichen Lagerkosten zu verlangen. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum; der Lagerschein ersetzt die Versanddokumente. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Abnahme ist ABARUT berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
IV. Preise
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk, ausschließlich Fracht, Verpackung, Zwischenlagerung, Versicherung, Zoll, Gebühren und sonstiger öffentlicher Abgaben.
Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, die jeweils gesondert ausgewiesen ist.
V. Zahlungen
Die Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne jeden Abzug nur direkt an ABARUT zu leisten. Ein Skontoabzug ist nur nach Maßgabe der einschlägigen Angaben auf der Rechnung zulässig.
Zahlungsrückstände sind ungeachtet eines Verschuldens des Kunden nach Ablauf der Zahlungsfrist mit den gesetzlichen Verzugszinsen, sofern keine einzelvertragliche Regelungen bestehen, zu verzinsen. Sofern weitere Mahnungen erforderlich sind, werden diese mit 5,00 EUR pro Mahnung berechnet.
Wechsel (auch Kundenwechsel), Schecks und Zessionen werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont, Wechselspesen u.ä. Abgaben sind vom Kunden auf Anforderung unverzüglich zu erstatten.
Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH
Gegen die Forderungen von ABARUT darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts. Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln sind unter den vorstehenden Voraussetzungen nur in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Mangel zulässig.
ABARUT behält sich vor, eine Vorauszahlung bis zur Höhe des Rechnungswertes zu verlangen.
VI. Gefahrübergang, Versand
Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung ab Werk oder im Falle der Abholung durch den Kunden mit deren Bereitstellung auf diesen über.
Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Kunden, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über.
Falls der Kunde nicht besondere Versandanforderungen rechtzeitig im Voraus gegenüber ABARUT benannt hat, ist ABARUT berechtigt, den Versand der Ware auf dem nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen besten Wege zu bewirken.
Alle Versandkosten trägt der Kunde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller ABARUT zustehenden Ansprüche bleibt die Ware Eigentum von ABARUT.
Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde gegenüber ABARUT verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten in standzuhalten und zu reparieren, sowie in angemessenem Umfang auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und dieses auf Verlangen nachzuweisen. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an ABARUT ab. ABARUT nimmt die Abtretung hiermit an.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde ABARUT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Für Kunden als Wiederverkäufer gilt zusätzlich folgendes:
- a) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges zu veräußern, wenn er sich das Eigentum an der Vorbehaltsware gegenüber seinen Abnehmern gemäß dieser Ziffer VII vorbehält. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung besteht nicht, wenn und soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht berechtigt.
- b) Der Kunde tritt bereits jetzt alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Forderungen aus dem von ihm mit seinen Kunden vereinbarten Eigentumsvorbehalt an
Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH
ABARUT ab zur Sicherung aller, auch künftiger, Forderungen von ABARUT aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wurde oder an mehrere Abnehmer des Kunden weiterveräußert wurde. ABARUT nimmt diese Abtretung an.
- c) Der Kunde ist auch nach dieser Abtretung berechtigt, die Forderungen aus einem Weiterverkauf selbst einzuziehen. Die Befugnis von ABARUT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. ABARUT verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, ABARUT die Einziehungsbefugnis nicht widerrufen hat, und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden vorliegt. Auf Verlangen von ABARUT hat der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen, an wen er die Ware veräußert hat, welche Forderungen ihm aus der Veräußerung entstehen und er hat alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
- d) ABARUT verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden die ABARUT zustehenden Sicherheiten nach eigener Auswahl sofort in dem Umfang freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Ansprüche nicht nur vorübergehend um mehr als 10% übersteigt.
VIII. Warenrücknahme (außerhalb Gewährleistung)
Einer Rücknahme der Ware muss ABARUT ausdrücklich schriftlich zustimmen. Der bei Warenrücknahme zu vergütende Wert bemisst sich anhand des Alters, der Beschaffenheit und der Wiederverkaufsfähigkeit der Ware.
Ware die bereits am Patienten angewendet wurde, wird nur nach den aktuell geltenden Anforderungen der Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten sowie den Herstellerangaben gereinigten, desinfizierten und sterilisierten Zustand angenommen.
Von der Rücknahme sind Sonderanfertigungen, die ausdrücklich bestellt wurden oder die nicht im Standardsortiment von ABARUT sind, grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Kunde trägt das Risiko und die Kosten für den Transport der zurückgenommenen Ware.
IX. Transportversicherung / Rücknahme der Verpackung
Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden versichert ABARUT die Sendung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken. Die Kosten dafür trägt der Kunde.
Soweit ABARUT nach den Bestimmungen der Verpackungsordnung verpflichtet ist, Verpackungen zurückzunehmen, wird er sie auf seine Kosten bei dem Kunden abholen. Über die Einzelheiten verständigen sich die Parteien gesondert.
Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH
X. Gewährleistungsrechte bei Sachmängeln
Der Kunde hat die Leistungen unverzüglich auf etwaige Mängel zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Leistung hat der Kunde ABARUT unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich anzuzeigen, ansonsten gilt die Leistung als genehmigt. Bei Leistungen beträgt die Anzeigefrist für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens 14 Tage nach Eintreffen der Ware. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
Soweit ein von ABARUT zu vertretender Mangel der Leistung vorliegt und fristgerecht gerügt wurde, wird ABARUT diesen Mangel nach eigener Wahl innerhalb angemessener Frist unentgeltlich nachbessern oder neuliefern („Nacherfüllung“).
Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig erfolglos fehl oder verweigert ABARUT die Nacherfüllung, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung (entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt vierundzwanzig Monate ab Gefahrübergang.
XI. Haftung
Die Haftung von ABARUT auf Schadensersatz, gleich aus welchem Grund, ist nach Maßgabe dieser Ziffer XI eingeschränkt.
ABARUT haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung von ABARUT zur rechtzeitigen Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Leistung. Im Übrigen haftet ABARUT nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist stets ausgeschlossen.
Die Einschränkungen der Ziffer XI gelten nicht für die Haftung von ABARUT wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für Schadensersatzansprüche gegen ABARUT beträgt die Verjährungsfrist vierundzwanzig Monate ab Gefahrübergang der Lieferung oder Beendigung der Leistungserbringung.
XII. Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit der Leistung bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen betrieblichen und technischen Angelegenheiten von ABARUT geheim zu halten, auch über die Dauer des Vertrages hinaus.
Die Geheimhaltungspflicht endet, wenn die Informationen öffentlich bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung beruht.
Allgemeiner Geschäftsbedingungen der ABARUT VET Germany GmbH
XIII. Exportkontrolle
Die Erfüllung der Leistungen steht unter dem Vorbehalt, dass diesen keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Verzögerungen infolge von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten insoweit außer Kraft.
Ist ABARUT eine Vertragserfüllung aufgrund nicht erteilter Genehmigungen nicht möglich, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Waren als von Anfang an nicht wirksam vereinbart. Schadens oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden entstehen daraus nicht.
Die Beschaffung einer etwa erforderlichen Einfuhrgenehmigung obliegt dem Kunden.
XIV. Schlussbestimmungen
Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Kundendaten von ABARUT zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert und die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. zur Bonitätsprüfung, an Versicherungen, für Meldungen nach dem MPG) übermittelt werden.
Ansprüche des Kunden können nur mit der schriftlichen Zustimmung von ABARUT abgetreten werden.
ABARUT erklärt hiermit, die gesetzlichen Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzuhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, die Gesetze der jeweils anwendbaren Rechtsordnung(en), insbesondere auch Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), soweit anwendbar, einzuhalten. Insbesondere wird er sich an den Richtlinien und Empfehlungen des Global Compacts der Vereinten Nationen ausrichten.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit zulässig – Ettlingen.
Es gilt für die Beziehung zwischen ABARUT und dem Kunden ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts sowie des UN Kaufrechts (CISG).
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt oder beeinträchtigt dies die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Regelung durch eine rechtswirksame Ersatzregelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Absichten der Bedingungen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: 14.01.2019
ABARUT VET Germany GmbH • Pforzheimer Straße 132 • 76275 Ettlingen, Germany
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